Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Zahnbehandlungsphobie e.V.

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Intubations-Vollnarkose oder intravenöse Sedierung?

Vorwort:

Wir haben in den letzten 25 Jahren extrem viele Erfahrungen mit ZahnarztangstPatienten gesammelt. Wir haben erkannt, dass eine professionelle Betreuung der ganz harten ZahnarztAngstPatienten am besten möglich ist, wenn wir die normalen Fälle von den ganz harten Fällen unterscheiden. Dazu muss man zunächst mal lernen, wie man die beiden Gruppen voneinander unterscheiden könnte.


Dazu haben wir vor einiger Zeit bei uns eingeführt, die normalen ZahnarztangstPatienten als ZAPs zu bezeichnen und die ganz harten ZahnarztAngstPatienten als ZPPs.


Seit einigen Monaten können wir den ZahnarztAngstPatienten/ZAP von den ZahnarztPhobiePatienten/ZPP schon unterscheiden bevor dieser Mensch seinen ersten ZahnarztTermin bei uns hat.


Wir werden täglich von sehr vielen Menschen bezüglich Zahnarztangst kontaktiert und können nun die ZAPs bzw. die ZPPs der jeweils geeigneten und sehr unterschiedlichen Therapie zuführen.


Wir erkannten schnell, dass wir nicht gleichzeitig die ZPPs und die ZAPs behandeln sollten. Uns wurde klar, dass wir uns auf ZPPs oder ZAPs konzentrieren sollten. Wir entschlossen uns nur noch die ZPPs zu behandeln.

Seither behandeln wir nur noch ausschliesslich ZPPs!


ZPP ist bei uns der Patient, der die beiden nachfolgenden Fragen mit JA beantwortet:

  1. Fühlen Sie sich hilflos mit dem Zustand ihrer Zähne?
  2. Wünschen Sie sich seit 10 Jahren nichts sehnlicher als zahnärztlich behandelt zu werden?


Grundsätzlich muss man bei der zahnärztlichen Behandlung immer – so auch bei der Angst– und Schmerzbeseitigung – das für den Patienten schonendste und sicherste Verfahren anwenden.


Mit der 3TermineTherapie by Dr. Leu haben wir eine spezielle Behandlungs-Methode für ZPPs geschaffen. Von den drei Terminen stellt der zweite Termin die eigentliche zahnärztliche Behandlung dar. Dieser Teil der Behandlung erfolgt immer in Vollnarkose mit Intubation. Die Methode bewährt sich schon seit vielen Jahren.


Einschränkend muss man darauf hinweisen, dass die Vollnarkose in der Zahnarztpraxis nur in drei Ländern möglich ist: Deutschland, Schweiz und Österreich.


Die 3TermineTherapie by Dr. Leu koppeln wir mit der intensiven menschlichen Rundum-Betreuung (PRE-T1) der ZPPs.


Mit unseren seit Jahren bewährten Teams – bestehend aus Zahnärzten, Implantologen, Kieferchirurgen, Anästhesisten, Assistentinnen, Zahnlaboren und Telefonberatern - bieten wir allen europäischen ZPPs die derzeit kompakteste und erfolgreichste Behandlungsmethode für deren sehnlichst gewünschte Zahnsanierung.


Die Vollnarkose ist sicher die aufwändigste aber auch - die mit grossem Abstand - sicherste und komfortabelste Methode, um umfangreiche Zahnbehandlungen bei ZPPs schonend und zugleich angstfrei durchzuführen.
Entsprechend unserer riesigen Erfahrung mit der zahnärztlichen Versorgung von tausenden ZPPs sind wir sicher, dass ZPP’s nur in Vollnarkose behandelbar sind. Wir haben in jener Zeit, als die Vollnarkose noch gefährlich war – alles versucht unsere ZPP‘s ohne Vollnarkose zu behandeln - z.B. mit der psychologischen Konfrontations-Therapie, der Kurzintervention, der intravenösen Sedierung, der Hypnose usw.


Wir erkannten:

ZPPs kann man ausschliesslich in Vollnarkose zahnärztlich sanieren!

Dagegen kann man ZAPs fast immer ohne Vollnarkose zahnärztlich sanieren.


Die Gentle Dental Office® Group arbeitet seit ca. 25 Jahren bei der Behandlung von ZPP`s mit erfahrenen Anästhesisten zusammen.  Immer wieder wollen uns zahnärztliche Kollegen weismachen, dass sie keine Anästhesisten brauchen. Sie behandeln ihre ZahnarztangstPatienten (sie unterscheiden nicht zwischen ZAP und ZPP) ganz einfach, indem sie die Patienten stundenlang sedieren. Die Patienten würden tief und fest schlafen und von der Behandlung nichts mitbekommen.


Diese Vorgehensweise ist hochgradig verantwortungslos. Kein Anästhesist würde seinen Angehörigen eine Zahnsanierung unter intravenöser Sedierung anbieten - außer im extremen Notfall.


Zur intravenösen Sedierung - ein Beispiel aus dem Gerichtssaal:

"....spritzte der Zahnarzt ihr ein Beruhigungsmittel. Es wirkte zu stark, sie verlor das Bewusstsein und erwachte erst wieder im Krankenhaus" [Ferdinand von Schirach, STRAFE, Seite 14].“

Leider kommunizieren Zahnärzte Sedierungen und Lachgas dem Patienten als harmlos. Aber das ist falsch. Die intravenöse Sedierung zur Angstlösung und Beruhigung bei zahnärztlichen Behandlungen ist gefährlich. Nur sehr kurze Eingriffe sind möglich.

Warum muss man die intravenöse Sedierung in der Zahnmedizin – nicht in anderen Bereichen der Medizin - unbedingt vermeiden?

Die Wirkung der intravenösen Sedierung ist sehr schlecht kontrollierbar. Der Patient darf nicht einschlafen. Der Patient kann aber unvermittelt in tiefen Sedierungs-Schlaf geraten. Der Patient kooperiert plötzlich nicht mehr, er reagiert nicht mehr, er hustet nicht mehr, er atmet nicht mehr und er schluckt nicht mehr. Der Ausfall dieser Funktionen bedeutet, dass nun ein Partikel oder Spraywasser in die Luftwege geraten kann und einen tödlichen Laryngospasmus auslösen kann.


Berüchtigt nach intravenösen Sedierungen ist das Mendelson-Syndrom (Schädigung der Lunge oder gar eine Lungenentzündung).


Jeder verantwortungsvolle Anästhesist wird dem ZPP für eine langdauernde Zahnbehandlungs-Sitzung  immer die Behandlung unter Vollnarkose empfehlen.


In den Praxen der Gentle Dental Office Group folgt die Durchführung der zahnärztlichen Behandlung in Vollnarkose immer den Empfehlungen der DEUTSCHE GESELLSCHAFT für ZAHN-, MUND- und KIEFERHEILKUNDE / DGZMK und der DEUTSCHE GESELLSCHAFT für ANÄSTHESIE und INTENSIVMEDIZIN / DGAI.


Unser Facharzt für Anästhesie und leitender Narkosearzt Dr. Klaus Rachfahl erklärt – wie viele andere Anästhesisten auch:

„Die unumstrittene und sicherste Narkoseform ist die Vollnarkose mit Intubation. Mittels eines Beatmungsschlauchs sind die Atemwege des Patienten vollkommen gesichert. Es kann also nicht zur Aspiration von Spraywasser, Blut oder festen Bestandteilen in die Lunge kommen. So vermeidet man die stille Aspiration. Bei der stillen Aspiration kann es deutlich zeitverzögert zu einer Lungenschädigung und eventuell zu einer bedrohlichen Lungenentzündung führen. 


Die Vollnarkose wird mit den modernsten Geräten und Medikamenten durchgeführt und entspricht dem höchsten medizinischem Standard.  Postoperativ folgt immer eine längere Überwachung durch den Anästhesisten. Jeder   Narkosearzt ist die nächsten Tage lückenlos telefonisch erreichbar.“       

Zahnärztliche Behandlungen von ZPPs sind immer umfangreich.

Umfangreiche zahnärztliche Behandlungen in Vollnarkose sind in den ausgewählten Praxen der Gentle Dental Office® Group in Deutschland, Österreich und in der Schweiz möglich.


In Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien sind zahnärztliche Eingriffe in Vollnarkose mit Intubation in der Zahnarztpraxis verboten. Nur in Krankenhäusern wäre die Behandlung erlaubt. In Krankenhäusern sind allerdings nur stark eingeschränkte zahnmedizinische Behandlungen möglich.


Man kann zwar Zähne ziehen und implantieren – aber man kann zum Beispiel keine Füllungen machen, oder keine Zähne für Kronen beschleifen, oder keine Abdrücke für den Zahnersatz herstellen. Dies bedeutet, dass der Patient nach der Vollnarkose im Krankenhaus nach Hause geht und zur Weiterbehandlung noch mehrmals in eine normale Zahnarztpraxis gehen muss. Der Alptraum beginnt für den ZPP von vorne.


Sehen Sie sich auf der Homepage den ImageFilm unserer Niederlassung in Frankfurt an. Das ist eine der in Europa fortschrittlichsten Tageskliniken bezüglich Kompetenz des Personals, Hygiene, biologischen Behandlungstechniken, Medizintechnik und Zahnlabor. Unweit der Praxis ist ein tolles Hotel. Zum Airport Frankfurt sind es 15 Minuten. Viele unserer Patienten aus ganz Europa lassen sich hier behandeln.


Für Menschen ohne Begleitung oder für stationäre Risikopatienten haben wir in der Nähe Klinikbetten zur Verfügung.

Dr. Michael Leu
Head of Gentle Dental Office® Group
www.zahnarztangst.de
Stand: 18.April 2020

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